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Ein Haushalt muss aufgelöst werden und (komplett oder teilweise) entsorgt werden? Auch unter Anrechnung von wertvollen Gegenständen sind wir Ihnen gern behilflich! Für Wertgegenstände erhalten Sie selbstverständlich eine Gutschrift.

Gern übernehmen wir im Anschluss auch die Renovierungsarbeiten.

Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Je nach Umfang der anfallenden Tätigkeiten unterbreiten wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Die hierin genannten Preise sind Festpreise. Der Besichtigungstermin sowie der Kostenvoranschlag sind selbstverständlich kostenlos.

 

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